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   BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91   

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BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91 (https://dejure.org/1992,5764)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91 (https://dejure.org/1992,5764)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 1992 - 1 BvR 1815/91 (https://dejure.org/1992,5764)
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    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Vorrang des fachgerichtlichen Rechtswegs

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91
    Es ist hier nicht ersichtlich, daB die Beschwerdeführer zu 1) bis 4) - angesichts der ihnen zugegangenen Bescheide über die Begrenzung des Zahlbetrags ab 1. August 1991 (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AAÜG ) sowie über die Überführung der Ansprüche aus dem Zusatzversorgungssystem in die Rentenversicherung ab 1. Januar 1992 - keine Möglichkeit hätten oder hatten, zur Abwehr der behaupteten Grundrechtsverletzungen zunächst die Fachgerichte (vgl. § 17 AAÜG ) anzurufen (vgl. BVerfGE 73, 40 [69 f.]; 74, 69 [74 f.] m.w.N.).

    Auf diese Weise ist gewährleistet, daß sich die verfassungsrechtliche Prüfung auf umfassend geklärte Tatsachen und auf fachgerichtliche Rechtsausführungen stützen kann (vgl. BVerfGE 74, 69 [75]).

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91
    Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daB das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.; Urteil vom 10. März 1992 - 1 BvR 454/91 u.a. -, Umdruck S. 32/33).

    Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschriften rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen Vollzugsakt voraus, muß der Beschwerdeführer aufgrund des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zugrundeliegende Gedankens der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.).

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91
    Es ist hier nicht ersichtlich, daB die Beschwerdeführer zu 1) bis 4) - angesichts der ihnen zugegangenen Bescheide über die Begrenzung des Zahlbetrags ab 1. August 1991 (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AAÜG ) sowie über die Überführung der Ansprüche aus dem Zusatzversorgungssystem in die Rentenversicherung ab 1. Januar 1992 - keine Möglichkeit hätten oder hatten, zur Abwehr der behaupteten Grundrechtsverletzungen zunächst die Fachgerichte (vgl. § 17 AAÜG ) anzurufen (vgl. BVerfGE 73, 40 [69 f.]; 74, 69 [74 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91
    Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daB das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.; Urteil vom 10. März 1992 - 1 BvR 454/91 u.a. -, Umdruck S. 32/33).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91
    Die allgemeine Bedeutung auftretender Fragen, auch in dem Sinne, daß eine Entscheidung Klarheit in einer Vielzahl gleichliegender Fälle schaffen könnte, ist stets nur ein Moment der Abwägung für oder wider die sofortige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 71, 305 [349]).
  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91
    Im Hinblick auf die Überführung der Anwartschaften aus den Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung werden die für die künftige Rentenberechnung erforderlichen Feststellungen in einem Vorverfahren getroffen, dessen Ergebnisse gerichtlicher Nachprüfung unterliegen (vgl. BT-Drucks 12/405, S. 147).
  • BSG, 21.04.1982 - 4 RJ 157/80

    Richtigkeit eines Versicherungsverlaufs; Feststellungsklage; Vollständigkeit

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91
    Nach der Auskunft über den Versicherungsverlauf ist ihm die Möglichkeit eröffnet, wegen der Art der Anrechnung bestimmter Versicherungszeiten, beispielsweise unter dem Gesichtspunkt einer sich etwa ergebenden Begrenzung der für die Pflichtbeiträge maßgebenden Arbeitsentgelte nach § 6 Abs. 1 AAÜG i.V.m. der Anl. 3, eine Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 SGG zu erheben (vgl. BSG, Urteil vom 21. April 1982, 4 RJ 157/80, SozR 1500 § 55 Nr. 19; auch Urteil vom 13. April 1983, RJ 24/82, SozR 5280 § 17 Nr. 4).
  • BSG, 13.04.1983 - 4 RJ 24/82

    Versicherungsverlauf - Nachweis von Tatsachen - Rentenanspruch - Eintritt des

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91
    Nach der Auskunft über den Versicherungsverlauf ist ihm die Möglichkeit eröffnet, wegen der Art der Anrechnung bestimmter Versicherungszeiten, beispielsweise unter dem Gesichtspunkt einer sich etwa ergebenden Begrenzung der für die Pflichtbeiträge maßgebenden Arbeitsentgelte nach § 6 Abs. 1 AAÜG i.V.m. der Anl. 3, eine Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 SGG zu erheben (vgl. BSG, Urteil vom 21. April 1982, 4 RJ 157/80, SozR 1500 § 55 Nr. 19; auch Urteil vom 13. April 1983, RJ 24/82, SozR 5280 § 17 Nr. 4).
  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    a) Hierzu ist vorab klarzustellen, daß die Gesetzgebungsorgane durch § 10 Abs. 1 Nr. 1 AAÜG nicht selbst und unmittelbar in das verbindlich anerkannte vermögenswerte Recht des Klägers eingegriffen haben; es liegt also keine Rechtsbeeinträchtigung unmittelbar durch Gesetz vor (BVerfG Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 4. Mai 1992 - 1 BvR 1815/91).
  • BSG, 30.01.1996 - 4 RA 16/95

    Aufhebung nicht in die Rentenversicherung überführter Versorgungsleistungen gemäß

    Da eine solche verfassungsrechtliche Rechtfertigung hier nicht ersichtlich und auch unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien im Gesetzgebungsverfahren nicht geprüft worden ist, scheidet eine Auslegung des Gesetzes als eine sich selbst vollziehende Aufhebung von Verwaltungsakten aus (vgl schon zu § 10 Abs. 1 AAÜG: BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 4. Mai 1992 - 1 BvR 1815/91 und Senatsurteil vom 27. Januar 1973, BSGE 72, 50, 57).
  • BSG, 23.03.1993 - 4 RA 25/92
    Der Kläger hat außerdem die Begründung der Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren 1 BvR 1815/91 vorgelegt (Bl 63 ff der BSG-Akte).

    a) Hierzu ist vorab klarzustellen, daß die Gesetzgebungsorgane durch 9 10 Abs. 1 Nr. 1 AAÜG nicht selbst und unmittelbar in das verbindlich anerkannte vermögenswerte Recht des Klägers eingegriffen haben; es liegt also keine Rechtsbeeinträchtigung unmittelbar durch Gesetz vor (BVerfG Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 4. Mai 1992 - 1 BvR 1815/91).

  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 53/96

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung einer Übergangsrente - Aufhebung

    Da eine solche verfassungsrechtliche Rechtfertigung hier nicht ersichtlich und auch unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien im Gesetzgebungsverfahren nicht geprüft worden ist, scheidet eine Auslegung des Gesetzes als eine sich selbst vollziehende Aufhebung von Verwaltungsakten aus (vgl schon zu § 10 Abs. 1 AAÜG: BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 4. Mai 1992 - 1 BvR 1815/91 - und Senatsurteil vom 27. Januar 1993, BSGE 72, 50, 57).
  • BSG, 05.03.1996 - 4 RA 114/94

    Aufhebung der Bewilligung "befristeter erweiterter Versorgung" - Anwartschaften

    Da eine solche verfassungsrechtliche Rechtfertigung hier nicht ersichtlich und auch unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien im Gesetzgebungsverfahren nicht geprüft worden ist, scheidet eine Auslegung des Gesetzes als eine sich selbst vollziehende Aufhebung von Verwaltungsakten aus (vgl schon zu § 10 Abs. 1 AAÜG: BVerfG Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 4. Mai 1992 - 1 BvR 1815/91 und Senatsurteil vom 27. Januar 1993, BSGE 72, 50, 57).
  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 50/92
    a) Hierzu ist vorab klarzustellen, daß die Gesetzgebungsorgane durch & 10 Abs. 1 Nr. 1 AAÜG nicht selbst und unmittelbar in das verbindlich anerkannte vermögenswerte Recht des Klägers eingegriffen haben; es liegt also keine Rechtsbeeinträchtigung unmittelbar durch Gesetz vor (BVerfG Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 4. Mai 1992 - 1 BvR 1815/91).
  • BSG, 30.01.1996 - 4 RA 9/95
    Da eine solche verfassungsrechtliche Rechtfertigung hier nicht ersichtlich und auch unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien im Gesetzgebungsverfahren nicht geprüft werden ist, scheidet eine Auslegung des Gesetzes als eine sich selbst vollziehende Aufhebung von Verwaltungsakten aus (vgl schon zu 5 10 Abs. 1 AAÜG: BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 4. Mai 1992 - 1 BvR 1815/91 und Senatsurteil vom 27. Januar 1973, BSGE 72, 50, 57).
  • BSG, 23.03.1993 - 4 RA 24/92

    Rentenversicherung; Rentenbegrenzung bei politischer Begünstigung durch das

    a) Hierzu ist vorab klarzustellen, daß die Gesetzgebungsorgane durch 9 10 Abs. 1 Nr. 1 AAÜG nicht selbst und unmittelbar in das verbindlich anerkannte vermögenswerte Recht des Klägers eingegriffen haben; es liegt also keine Rechtsbeeinträchtigung unmittelbar durch Gesetz vor (BVerfG Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 4. Mai 1992 - 1 BvR 1815/91).
  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 35/92
    Rechtsbeeinträchtigung unmittelbar durch Gesetz vor (BVerfG Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 4. Mai 1992 - 1 BvR 1815/91).
  • BSG, 30.01.1996 - 4 RA 4/95
    Da eine solche verfassungsrechtliche Rechtfertigung hier nicht ersichtlich und auch unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien im Gesetzgebungsverfahren nicht geprüft worden ist, scheidet eine Auslegung des Gesetzes als eine sich selbst vollziehende Aufhebung von Verwaltungsakten aus (ng schon zu 5 10 Abs. 1 AAÜG: BVerfG Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 4. Mai 1992 - 1 BvR 1815/91 und Senatsurteil vom 27. Januar 1973,.
  • BSG, 23.03.1993 - 4 RA 26/92
  • BSG, 23.03.1993 - 4 RA 18/92
  • BSG, 23.03.1993 - 4 RA 27/92
  • BSG, 05.03.1996 - 4 RA 92/94
  • BSG, 30.01.1996 - 4 RA 57/95
  • BSG, 25.03.1997 - 4 RA 79/96
  • BSG, 25.03.1997 - 4 RA 77/96
  • BSG, 30.01.1996 - 4 RA 14/95
  • BSG, 30.01.1996 - 4 RA 15/95
  • BSG, 30.01.1996 - 4 RA 17/95
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